Neue Gildensatzung vom 26.05.2007
Über die Gilde:
Grundsatz der Gilde:
Die Zeitenwanderer sind ein Zusammenschluss aus netten und sehr aktiven Spielern mit einem überwiegend hohem Altersdurchschnitt im Online Spiel Everquest 2 auf dem Server Valor.
Der Altersdurchschnitt soll möglichst auf einem hohen Niveau gehalten werden.
An erster Stelle steht der Spaß am Spiel und das Erreichen von gemeinsamen Zielen.
Wir haben keine Verpflichtungen, dennoch gibt es für einige Regeln für das gemeinsame Miteinander zu beachten.
Die Zeitenwanderer sind ein Zusammenschluss aus netten und sehr aktiven Spielern mit einem überwiegend hohem Altersdurchschnitt im Online Spiel Everquest 2 auf dem Server Valor.
Der Altersdurchschnitt soll möglichst auf einem hohen Niveau gehalten werden.
An erster Stelle steht der Spaß am Spiel und das Erreichen von gemeinsamen Zielen.
Wir haben keine Verpflichtungen, dennoch gibt es für einige Regeln für das gemeinsame Miteinander zu beachten.
Artikel 1 Gildeneinladung
(1) Bewerbungen
Jeder Spieler oder auch Spielerkreis (Freunde, Zusammenschlüsse und Kleinstgilden) kann sich für einen Gildenbeitritt bewerben.
Kriterien für eine Gildeneinladung sind momentan das Level, das Lebensalter und die Klasse(n) des / der Bewerber.
Bekannte, Freunde und Familienangehörige von Gildenmitgliedern dürfen jederzeit in die Gilde eingeladen werden, wenn die Anzahl der neuen Spieler nicht übermäßig hoch ist. Sie durchlaufen dennoch die normale Trialzeit.
Über die Einladung eines neuen Spielers wird abgestimmt.
Die Abstimmung kann im Kreis der Leader, der Leader und Officer* oder auch unter Beteiligung aller Gildenmitglieder (außer Trials) erfolgen.
Im begründeten Einzelfall kann die Gilde als Aufnahmekriterium die kurzfristige Offenlegung einer öffentlich gesperrten Twinkübersicht verlangen.
Auch Twinks der Trials sind ausdrücklich erwünscht.
Wird eine Bewerbung abgelehnt, dann ist dies in keinem Falle böswillig gemeint, die Gründe hierfür werden in jedem Falle genannt und eine neue Bewerbung ist bei Erreichen der jeweiligen Kriterien möglich und auch erwünscht.
(2) Gildeneinladung
Eine Gildeneinladung darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Einzuladenden erfolgen, Spam-Einladungen sind ausdrücklich verboten.
Zur Einladung berechtigt sind momentan die Leader und die Officer.
(3) Sonstige Kriterien für eine Aufnahme
Ziel der Gilde ist das harmonische Zusammenspiel und das Erreichen von gemeinsamen Zielen, sowie die gegenseitige Hilfe und die bestmögliche Ausstattung der Gildenmitglieder.
In jedem Falle möchten wir, dass sich neue Spieler leicht integrieren können und dass sich die Gildenmitglieder untereinander kennen, einen anonymen Haufen aus einer Vielzahl von Spielern möchten wir vermeiden.
Weiterhin besteht die Gilde ausschließlich aus aktiven Mitgliedern.
Unbegründete Karteileichen gibt es bei uns nicht.
Wir haben keine Mindestanzahl von Gildenmitgliedern oder Benutzerkonten, dennoch möchten wir die Zahl der Benutzerkonten im Rahmen der o.g. Gründe übersichtlich halten.
Wenn sich neue Mitglieder gut integriert haben, sind wir auch jederzeit wieder offen für Neues, lediglich die Anonymität des Einzelnen soll unterbunden werden.
In keinem Falle wird ein aktives Mitglied aufgrund zu hoher Mitgliederanzahl aus der Gilde entfernt.
Jeder Spieler oder auch Spielerkreis (Freunde, Zusammenschlüsse und Kleinstgilden) kann sich für einen Gildenbeitritt bewerben.
Kriterien für eine Gildeneinladung sind momentan das Level, das Lebensalter und die Klasse(n) des / der Bewerber.
Bekannte, Freunde und Familienangehörige von Gildenmitgliedern dürfen jederzeit in die Gilde eingeladen werden, wenn die Anzahl der neuen Spieler nicht übermäßig hoch ist. Sie durchlaufen dennoch die normale Trialzeit.
Über die Einladung eines neuen Spielers wird abgestimmt.
Die Abstimmung kann im Kreis der Leader, der Leader und Officer* oder auch unter Beteiligung aller Gildenmitglieder (außer Trials) erfolgen.
Im begründeten Einzelfall kann die Gilde als Aufnahmekriterium die kurzfristige Offenlegung einer öffentlich gesperrten Twinkübersicht verlangen.
Auch Twinks der Trials sind ausdrücklich erwünscht.
Wird eine Bewerbung abgelehnt, dann ist dies in keinem Falle böswillig gemeint, die Gründe hierfür werden in jedem Falle genannt und eine neue Bewerbung ist bei Erreichen der jeweiligen Kriterien möglich und auch erwünscht.
(2) Gildeneinladung
Eine Gildeneinladung darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Einzuladenden erfolgen, Spam-Einladungen sind ausdrücklich verboten.
Zur Einladung berechtigt sind momentan die Leader und die Officer.
(3) Sonstige Kriterien für eine Aufnahme
Ziel der Gilde ist das harmonische Zusammenspiel und das Erreichen von gemeinsamen Zielen, sowie die gegenseitige Hilfe und die bestmögliche Ausstattung der Gildenmitglieder.
In jedem Falle möchten wir, dass sich neue Spieler leicht integrieren können und dass sich die Gildenmitglieder untereinander kennen, einen anonymen Haufen aus einer Vielzahl von Spielern möchten wir vermeiden.
Weiterhin besteht die Gilde ausschließlich aus aktiven Mitgliedern.
Unbegründete Karteileichen gibt es bei uns nicht.
Wir haben keine Mindestanzahl von Gildenmitgliedern oder Benutzerkonten, dennoch möchten wir die Zahl der Benutzerkonten im Rahmen der o.g. Gründe übersichtlich halten.
Wenn sich neue Mitglieder gut integriert haben, sind wir auch jederzeit wieder offen für Neues, lediglich die Anonymität des Einzelnen soll unterbunden werden.
In keinem Falle wird ein aktives Mitglied aufgrund zu hoher Mitgliederanzahl aus der Gilde entfernt.
Artikel 2 Trialzeit
(1) Trialzeit
Die Trialzeit dauert regelmäig 14 Tage.
Bei mehrtägiger Abwesenheit des Trials kann diese erhöht werden.
Die Hauptzuständigkeit für die Trials obliegt der Memberbetreuung.
(2) Bewertungen von Trials
In der Trialzeit wird insbesondere das Spielverhalten, das Engagement für die Gilde, die Ausdrucksweise des Spielers bewertet und es wird festgestellt ob der Spieler zu unserem Haufen passt.
(3) Einschränkungen für Trials
Die Benutzung von Gildeneinrichtungen wie Gildenbank oder Stadthändler sind Trials noch nicht möglich.
Der Inhalt von Bankfach 4 kann von Trials nicht eingesehen werden.
Damit soll vermieden werden, dass die Vorteile der Gilde (Titel-, Maountkauf oder Verwendung des Gildenvermögens) nur ausgenutzt werden um danach die Gilde wieder zu verlassen.
(4) Beförderung von Trials
Über die Beförderung eines Trials zum Gildenmitglied wird in jedem Falle nach Ablauf der Trialzeit im Kreis der aktuell anwesenden Leader und Officer durch einen Leader abgestimmt.
Der Leader, der die Abstimmung durchführt enthält sich seiner Stimme und hat kein aktives Stimmrecht.
Bei positiver Abstimmung wird der Mainchar des Trials zum Senior-Member befördert.
Hierbei muss, soweit mehrere Charaktere vorhanden sind, der Mainchar festgelegt werden.
Der Mainchar kann jederzeit geändert werden.
Twinks von Trials werden in den Twink-Rang befördert.
Die Trialzeit dauert regelmäig 14 Tage.
Bei mehrtägiger Abwesenheit des Trials kann diese erhöht werden.
Die Hauptzuständigkeit für die Trials obliegt der Memberbetreuung.
(2) Bewertungen von Trials
In der Trialzeit wird insbesondere das Spielverhalten, das Engagement für die Gilde, die Ausdrucksweise des Spielers bewertet und es wird festgestellt ob der Spieler zu unserem Haufen passt.
(3) Einschränkungen für Trials
Die Benutzung von Gildeneinrichtungen wie Gildenbank oder Stadthändler sind Trials noch nicht möglich.
Der Inhalt von Bankfach 4 kann von Trials nicht eingesehen werden.
Damit soll vermieden werden, dass die Vorteile der Gilde (Titel-, Maountkauf oder Verwendung des Gildenvermögens) nur ausgenutzt werden um danach die Gilde wieder zu verlassen.
(4) Beförderung von Trials
Über die Beförderung eines Trials zum Gildenmitglied wird in jedem Falle nach Ablauf der Trialzeit im Kreis der aktuell anwesenden Leader und Officer durch einen Leader abgestimmt.
Der Leader, der die Abstimmung durchführt enthält sich seiner Stimme und hat kein aktives Stimmrecht.
Bei positiver Abstimmung wird der Mainchar des Trials zum Senior-Member befördert.
Hierbei muss, soweit mehrere Charaktere vorhanden sind, der Mainchar festgelegt werden.
Der Mainchar kann jederzeit geändert werden.
Twinks von Trials werden in den Twink-Rang befördert.
Artikel 3 Twinks:
(1) Anzahl von Twinks
Twinks sind grenzenlos erlaubt und auch erwünscht.
Jeder Spieler darf so viele Twinks haben, wie er mag und es ihm möglich ist.
Beim Twink sollte, zur besseren Erkennbarkeit innerhalb der Gilde, der Name des Mainchars angegeben sein.
(2) Rechte von Twinks
Twinks haben weniger Rechte bei der Benutzung der Gildenbank als Senior-Member und zur besseren Erkennbarkeit einen eigenen Rang.
(3) Twinks von Trials
Trials dürfen ebenfalls unbegrenzt viele Twinks in der Gilde haben.
Diese befinden sich für die Dauer der Trialzeit, wie der Mainchar, auf dem Trial-Rang.
(4) Twinks in anderen Gilden
Benutzerkonten mit aktiv gespielten Twinks in anderen Gilden sind nicht gerne gesehen.
Die Hauptspielzeit der Gildenmitglieder darf nicht bei anderen Charakteren in anderen Gilden liegen.
In begründeten Einzelfällen kann die Gilde die kurzzeitige Offenlegung einer öffentlich- oder für Gildenmitglieder gesperrten Twinkübersicht bei station verlangen.
Twinks sind grenzenlos erlaubt und auch erwünscht.
Jeder Spieler darf so viele Twinks haben, wie er mag und es ihm möglich ist.
Beim Twink sollte, zur besseren Erkennbarkeit innerhalb der Gilde, der Name des Mainchars angegeben sein.
(2) Rechte von Twinks
Twinks haben weniger Rechte bei der Benutzung der Gildenbank als Senior-Member und zur besseren Erkennbarkeit einen eigenen Rang.
(3) Twinks von Trials
Trials dürfen ebenfalls unbegrenzt viele Twinks in der Gilde haben.
Diese befinden sich für die Dauer der Trialzeit, wie der Mainchar, auf dem Trial-Rang.
(4) Twinks in anderen Gilden
Benutzerkonten mit aktiv gespielten Twinks in anderen Gilden sind nicht gerne gesehen.
Die Hauptspielzeit der Gildenmitglieder darf nicht bei anderen Charakteren in anderen Gilden liegen.
In begründeten Einzelfällen kann die Gilde die kurzzeitige Offenlegung einer öffentlich- oder für Gildenmitglieder gesperrten Twinkübersicht bei station verlangen.
Artikel 4 Allgemeine Regeln der Gilde:
Grundlage sind die Vertragsbedingungen und die SOE Cummunity Policies von station.sony.com, Sony Online Entertainment LLC (SOE).
Die Gildensatzung gilt für sämtliche Angebote der Gilde und des Spieles Everquest 2, besonders für das Ingame-Verhalten der Gildenmitglieder, für alle auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Angebote, das Forum, die Gildenseite von SOE, den gildeneigenen Teamspeakserver sowie für "Real-Life"-Veranstaltungen.
Die Gilde ist lediglich Bestandteil des Online-Spiels Everquest 2 und übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für Schäden jeglicher Art.
Die Gildenleitung haftet ebenfalls nicht für das Verhalten von Gildenmitgliedern, jeder Spieler trägt für sein Verhalten selbst die volle und alleinige Verantwortung.
Dennoch wird erwartet, dass sich Gildenmitglieder angepasst im Spiel verhalten, insbesondere gegenüber anderen Spielern.
Hierzu zählt insbesondere das Verhalten im Chat, in den Foren und im Teamspeak.
Jegliche Art von Cheaten oder Manipulation im oder am Spiel wird nicht geduldet, da dies bei Bekannt werden den Ruf der Gilde schädigen kann.
Alle Charaktere, die sich in der Gilde befinden, sollten in der Übersicht dieser Homepage eingetragen sein.
Die Gildensatzung gilt für sämtliche Angebote der Gilde und des Spieles Everquest 2, besonders für das Ingame-Verhalten der Gildenmitglieder, für alle auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Angebote, das Forum, die Gildenseite von SOE, den gildeneigenen Teamspeakserver sowie für "Real-Life"-Veranstaltungen.
Die Gilde ist lediglich Bestandteil des Online-Spiels Everquest 2 und übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für Schäden jeglicher Art.
Die Gildenleitung haftet ebenfalls nicht für das Verhalten von Gildenmitgliedern, jeder Spieler trägt für sein Verhalten selbst die volle und alleinige Verantwortung.
Dennoch wird erwartet, dass sich Gildenmitglieder angepasst im Spiel verhalten, insbesondere gegenüber anderen Spielern.
Hierzu zählt insbesondere das Verhalten im Chat, in den Foren und im Teamspeak.
Jegliche Art von Cheaten oder Manipulation im oder am Spiel wird nicht geduldet, da dies bei Bekannt werden den Ruf der Gilde schädigen kann.
Alle Charaktere, die sich in der Gilde befinden, sollten in der Übersicht dieser Homepage eingetragen sein.
Artikel 5 Gildenbank:
(1) Allgemeines zur Gildenbank
Alle Gildenmitglieder (außer Trials) können die Gildenbank benutzen.
Die Anzahl der Gegenstände, die entnommen und reingelegt werden dürfen kann ingame in den Bank-Settings unter U eingesehen werden.
Jedes Reinlegen und Entnehmen von Gegenständen in oder aus aus der Gildenbank wird automatisch ingame gespeichert.
(2) Bankfach 1
Fach 1 sollte primär für Adept-Zauberspruchrollen sowie für Geldtransaktionen von Mainchars zu Twinks verwendet werden,
(3) Bankfach 2
Fach 2 ist für legendäre Rüstungsteile und begehrte Set-Items sowie Sammlungsgegenstände angedacht.
(4) Bankfach 3
Fach 3 soll insbesondere für Stacks, also größere Mengen von Nahrungsmitteln, Craft-Rohstoffen und T1-T2 - Rares verwendet werden.
Alle Gildenmitglieder (außer Trials) können die Gildenbank benutzen.
Die Anzahl der Gegenstände, die entnommen und reingelegt werden dürfen kann ingame in den Bank-Settings unter U eingesehen werden.
Jedes Reinlegen und Entnehmen von Gegenständen in oder aus aus der Gildenbank wird automatisch ingame gespeichert.
(2) Bankfach 1
Fach 1 sollte primär für Adept-Zauberspruchrollen sowie für Geldtransaktionen von Mainchars zu Twinks verwendet werden,
(3) Bankfach 2
Fach 2 ist für legendäre Rüstungsteile und begehrte Set-Items sowie Sammlungsgegenstände angedacht.
(4) Bankfach 3
Fach 3 soll insbesondere für Stacks, also größere Mengen von Nahrungsmitteln, Craft-Rohstoffen und T1-T2 - Rares verwendet werden.
Artikel 6 Item-Exchange über Bankfach 4
(1) Allgemeines
Bankfach 4 ist dem Item-Exchange innerhalb der Gilde vorbehalten.
Die Teilnahme am Item-Exchange über Fach 4 ist freiwillig und keine Verpflichtung.
Nur die Teilnehmer am Item-Exchange haben auch das Anrecht auf die Entnahme von Gegenständen oder Geld aus Fach 4 für ihren Mainchar oder einen Twink innerhalb der Gilde.
(2) Art des Bankfachinhalts
Fach 4 ist ausschließlich Masterspells, sagenumwogenen Gegenständen oder allgemeinen "Rares" T 3 bis T 7 sowie dem Gildenvermögen und legendären Setteilen vorbehalten.
(3) Entnahme
Die Entnahme von Gegenständen aus Fach 4 ist auf einen Gegenstand pro Tag und Mainchar (bei Senior-Membern) begrenzt.
Sollte mehr als 1 Gegenstand, Bargeld oder etwas für einen Twink von einem Teilnehmer benötigt werden, kann die Entnahme problemlos jederzeit ingame durch einen Gildenleader auf dem dafür vorgesehenem „Shopping-Rang“ individuell festgelegt werden.
Somit können die Teilnehmer auch grundsätzlich immer mehr als 1 Gegenstand oder Sachen mit einem Twink entnehmen.
Wer gefundene Masterspells, sagenumwogene Gegenstände oder T3-T7-Rares, die er selbst nicht gebrauchen kann, durch Legen in Fach 4 der Gilde zur Verfügung stellt, hat auch selbst das Anrecht auf Entnahme von Gegenständen, die wiederum selbst benötigt werden.
Dies gilt ausschließlich für Charaktere, die in der Gilde sind, nicht für externe Charaktere oder zum Verkaufen.
Gegenstände, die in Fach 4 gelegt werden, gehen unmittelbar in den Besitz der Gilde (also aller Gildenmitglieder) über.
Eine Auszahlung des Gildenvermögens ist bei Gildenaustritt, auch anteilsmäßig, nicht gestattet.
Samtliche gegenstände sind virtuell.
Der An- und Verkauf, Handel oder Tausch gegen reale Güter oder Währungen sind ausdrücklich verboten.
(4) Gildenverkauf
Gegenstände, die sich in Fach 4 befinden und die kein Teilnehmer des Item-Exchange in absehbarer Zeit verwenden kann, werden von den Leadern zeitnah und ausschließlich ingame gegen die virtuelle Währung verkauft.
Hierbei muss der Verkäufer zwingend und zur besseren Übersicht eine oder mehrere spezielle Verkaufsboxen nur für Gildenverkäufe beim Broker angelegt haben.
Masterspells und sagenumwogene Gegenstände, die aktuell sehr wertvoll auf Valor sind, sollen nach Möglichkeit gewinnbringend und zeitnah durch einen Leader oder Officer ingame versteigert werden.
Das hierbei erworbene virtuelle Geld fließt als Gildenvermögen auf schnellstem Wege zurück in Fach 4.
(5) Sonstiges
Dieser „Item-Exchange“ soll in erster Linie eine gute Ausstattung aller Gildenmitglieder ermöglichen.
Jede Geldentnahme aus Fach 4 wird zudem mit Menge, Name und Grund der Entnahme im Motto des Tages allen Gildenmitgliedern für eine gewisse Zeit ingame veröffentlicht.
Weiterhin werden alle Geldentnahmen mit Mainchar-Namen, Betrag und dem Zweck der Geldentnahme hier im internen Forum gepostet und dort dauerhaft gespeichert.
Jede Entnahme von Gegenständen aus Fach 4 soll ausschließlich der Verbesserung des eigenen Charakters dienen, nicht aber der persönlichen Bereicherung durch anschließendes Verkaufen dieses Gegenstandes!
Zur besseren Übersicht sollten sämtliche fehlenden Masterspells Lvl 57-70 sowie die Spezial-Spells Lvl 35, 52 des Mainchars im internen Forum gepostet werden. So besteht die Möglichkeit, diese Spells kurzfristig zu erwerben auch wenn der betreffende Charakter offline ist.
Bankfach 4 ist dem Item-Exchange innerhalb der Gilde vorbehalten.
Die Teilnahme am Item-Exchange über Fach 4 ist freiwillig und keine Verpflichtung.
Nur die Teilnehmer am Item-Exchange haben auch das Anrecht auf die Entnahme von Gegenständen oder Geld aus Fach 4 für ihren Mainchar oder einen Twink innerhalb der Gilde.
(2) Art des Bankfachinhalts
Fach 4 ist ausschließlich Masterspells, sagenumwogenen Gegenständen oder allgemeinen "Rares" T 3 bis T 7 sowie dem Gildenvermögen und legendären Setteilen vorbehalten.
(3) Entnahme
Die Entnahme von Gegenständen aus Fach 4 ist auf einen Gegenstand pro Tag und Mainchar (bei Senior-Membern) begrenzt.
Sollte mehr als 1 Gegenstand, Bargeld oder etwas für einen Twink von einem Teilnehmer benötigt werden, kann die Entnahme problemlos jederzeit ingame durch einen Gildenleader auf dem dafür vorgesehenem „Shopping-Rang“ individuell festgelegt werden.
Somit können die Teilnehmer auch grundsätzlich immer mehr als 1 Gegenstand oder Sachen mit einem Twink entnehmen.
Wer gefundene Masterspells, sagenumwogene Gegenstände oder T3-T7-Rares, die er selbst nicht gebrauchen kann, durch Legen in Fach 4 der Gilde zur Verfügung stellt, hat auch selbst das Anrecht auf Entnahme von Gegenständen, die wiederum selbst benötigt werden.
Dies gilt ausschließlich für Charaktere, die in der Gilde sind, nicht für externe Charaktere oder zum Verkaufen.
Gegenstände, die in Fach 4 gelegt werden, gehen unmittelbar in den Besitz der Gilde (also aller Gildenmitglieder) über.
Eine Auszahlung des Gildenvermögens ist bei Gildenaustritt, auch anteilsmäßig, nicht gestattet.
Samtliche gegenstände sind virtuell.
Der An- und Verkauf, Handel oder Tausch gegen reale Güter oder Währungen sind ausdrücklich verboten.
(4) Gildenverkauf
Gegenstände, die sich in Fach 4 befinden und die kein Teilnehmer des Item-Exchange in absehbarer Zeit verwenden kann, werden von den Leadern zeitnah und ausschließlich ingame gegen die virtuelle Währung verkauft.
Hierbei muss der Verkäufer zwingend und zur besseren Übersicht eine oder mehrere spezielle Verkaufsboxen nur für Gildenverkäufe beim Broker angelegt haben.
Masterspells und sagenumwogene Gegenstände, die aktuell sehr wertvoll auf Valor sind, sollen nach Möglichkeit gewinnbringend und zeitnah durch einen Leader oder Officer ingame versteigert werden.
Das hierbei erworbene virtuelle Geld fließt als Gildenvermögen auf schnellstem Wege zurück in Fach 4.
(5) Sonstiges
Dieser „Item-Exchange“ soll in erster Linie eine gute Ausstattung aller Gildenmitglieder ermöglichen.
Jede Geldentnahme aus Fach 4 wird zudem mit Menge, Name und Grund der Entnahme im Motto des Tages allen Gildenmitgliedern für eine gewisse Zeit ingame veröffentlicht.
Weiterhin werden alle Geldentnahmen mit Mainchar-Namen, Betrag und dem Zweck der Geldentnahme hier im internen Forum gepostet und dort dauerhaft gespeichert.
Jede Entnahme von Gegenständen aus Fach 4 soll ausschließlich der Verbesserung des eigenen Charakters dienen, nicht aber der persönlichen Bereicherung durch anschließendes Verkaufen dieses Gegenstandes!
Zur besseren Übersicht sollten sämtliche fehlenden Masterspells Lvl 57-70 sowie die Spezial-Spells Lvl 35, 52 des Mainchars im internen Forum gepostet werden. So besteht die Möglichkeit, diese Spells kurzfristig zu erwerben auch wenn der betreffende Charakter offline ist.
Artikel 7 Lootregelungen
Die Gilde hat kein DKP-System, da wir aus unterschiedlichen Spielern verschiedener Level bestehen.
Bietrecht bei gildeninternen Raids:
Erstbietrecht hat der Charakter, der sich aktuell im Raid befindet und den jeweiligen Gegenstand (nicht zum Verkaufen) gebrauchen kann.
Gegenstände, die in gildeninternen Raids gelootet werden, und die kein Anwesender gebrauchen kann, gehen in den Besitz der Gilde (Bankfach 4) über.
Bietrecht bei gildeninternen Raids:
Erstbietrecht hat der Charakter, der sich aktuell im Raid befindet und den jeweiligen Gegenstand (nicht zum Verkaufen) gebrauchen kann.
Gegenstände, die in gildeninternen Raids gelootet werden, und die kein Anwesender gebrauchen kann, gehen in den Besitz der Gilde (Bankfach 4) über.
Artikel 8 Entfernung und Degradierungen:
(1) Lediglich Gildenleader können Charaktere aus der Gilde entfernen.Jede Entfernung von Charakteren seitens der Gildenleitung muss begründet sein, hierbei muss abgestimmt werden.
Bei gegenwärtiger Gefahr für das Ansehen, das Vermögen oder Güter der Gilde darf im Einzelfall ein Mitglied ohne Abstimmung aus der Gilde entfernt werden.
In diesem Falle muss ein triftiger Grund vorliegen.
(2) Niemand darf grundlos aus der Gilde geworfen werden.
(3) Trials können, nach Ablauf von mindestens 14 Tagen aus der Gilde entfernt werden, wenn absehbar ist, dass sie die Erwartungshaltung der Gilde nicht erfüllen werden oder sie in der bisherigen Trialzeit offline waren.
(4) Gildenmitglieder werden automatisch in den Trial-Status degradiert, wenn diese ohne vorherige Ankündigung mehr als 1 Monat offline waren.
(5) Wird eine längere Abwesenheit vorher angekündigt (Urlaub, Arbeit, Auslandsaufenthalt, Studium, Krankheit etc.) wird der Charakter nicht degradiert.
Es kann immer passieren, dass im realen Leben etwas passiert oder dazwischen kommt, die Degradierung zum Trial dient daher ausschliesslich der Absicherung der Güter und des Vermögens der Gilde (Charakterübertragung / Ebay-Verkäfe von Benutzerkonten)
(6) Kommt der zuvor zum Trial degradierte Charakter binnen weiterer 30 Tage nicht mehr ins Spiel, wird dieser aus der Gilde aufgrund der absehbaren Inaktivität entfernt.
Nach zwei Monaten kann davon ausgegangen werden, dass der Spieler in absehbarer Zeit nicht mehr zu EQ2 zurückkehrt.
(7) Sollte danach eine Rückkehr ins Spiel erfolgen, besteht in jedem Falle erneut die Möglichkeit, der Gilde beizutreten.
8. Bei Rückkehr ins Spiel von alten Gildenmitgliedern kann die Trialzeit auf mindestens 1 Woche verkürzt werden.
9. Weiterhin behält sich die Gilde vor, Mitglieder aus der Gilde zu entfernen, wenn diese mehrfach einen groben Verstoß begangen haben und die Mehrheit aller Gildenmitglieder für die Entfernung des Charakters aus der Gilde stimmt. Dies ist allerdings bisher noch nicht vorgekommen ;-)
Bei gegenwärtiger Gefahr für das Ansehen, das Vermögen oder Güter der Gilde darf im Einzelfall ein Mitglied ohne Abstimmung aus der Gilde entfernt werden.
In diesem Falle muss ein triftiger Grund vorliegen.
(2) Niemand darf grundlos aus der Gilde geworfen werden.
(3) Trials können, nach Ablauf von mindestens 14 Tagen aus der Gilde entfernt werden, wenn absehbar ist, dass sie die Erwartungshaltung der Gilde nicht erfüllen werden oder sie in der bisherigen Trialzeit offline waren.
(4) Gildenmitglieder werden automatisch in den Trial-Status degradiert, wenn diese ohne vorherige Ankündigung mehr als 1 Monat offline waren.
(5) Wird eine längere Abwesenheit vorher angekündigt (Urlaub, Arbeit, Auslandsaufenthalt, Studium, Krankheit etc.) wird der Charakter nicht degradiert.
Es kann immer passieren, dass im realen Leben etwas passiert oder dazwischen kommt, die Degradierung zum Trial dient daher ausschliesslich der Absicherung der Güter und des Vermögens der Gilde (Charakterübertragung / Ebay-Verkäfe von Benutzerkonten)
(6) Kommt der zuvor zum Trial degradierte Charakter binnen weiterer 30 Tage nicht mehr ins Spiel, wird dieser aus der Gilde aufgrund der absehbaren Inaktivität entfernt.
Nach zwei Monaten kann davon ausgegangen werden, dass der Spieler in absehbarer Zeit nicht mehr zu EQ2 zurückkehrt.
(7) Sollte danach eine Rückkehr ins Spiel erfolgen, besteht in jedem Falle erneut die Möglichkeit, der Gilde beizutreten.
8. Bei Rückkehr ins Spiel von alten Gildenmitgliedern kann die Trialzeit auf mindestens 1 Woche verkürzt werden.
9. Weiterhin behält sich die Gilde vor, Mitglieder aus der Gilde zu entfernen, wenn diese mehrfach einen groben Verstoß begangen haben und die Mehrheit aller Gildenmitglieder für die Entfernung des Charakters aus der Gilde stimmt. Dies ist allerdings bisher noch nicht vorgekommen ;-)
*Begriffserklärung:
Mit dem Begriff Officer / Offizier sind die Leader-Vetreter, Raid Leader und Member-Betreuer / Webmaster gemeint.
Inhalte von Everquest 2 gemäß der Gildensatzung
KlapptextZuletzt geändert von Atanua am 09.12.2007 um 3:15 Uhr